Energieeffizienz beim Bauen

Energieeffizient zu bauen, ist seit 2014 nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern wegen der eklatant angestiegenen Energiepreise auch dringend anzuraten. Die Planung und Ausführung eines Neubaus regeln die EnEV 2014 und die EEWärmeG aus dem Jahre 2009.

Es handelt sich dabei um die aktualisierte Fassung der Energieeinsparverordnung und das sogenannte Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Diese Vorschriften haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Bauausführung.

Die EnEV 2014

Die Energieeinsparverordnung begrenzt die Anzahl der Wärme erzeugenden Kilowattstunden, die aus Primärenergie gewonnen werden. Als Primärenergie wird die Energie bezeichnet, die der Bauherr selbst erzeugt. Zumeist handelt es sich vornehmlich um die Wärmemengen, die mit Erdgas, Öl oder Holz erzeugt werden. Der energetische Aufwand für Gewinnung, Transport oder Umwandlung fließt in die Rechnung mit ein.

Die Summe all dessen bildet die Obergrenze für den Primärenergiebedarf nach EnEV 2014. Da Gebäude naturgemäß unterschiedlich sind und sich in Größe, Lage, der Gebäudeform oder der Anzahl der Stockwerke unterscheiden, wird die Obergrenze für jeden Neubau individuell errechnet.

Bei der Planung ist dem Bauherrn die freie Wahl gelassen, ob er den zugelassenen Primärenergiebedarf eher durch Investitionen in die Haustechnik oder durch einen erhöhten Wärmeschutz beeinflussen möchte. Ist die Obergrenze jedoch erreicht, kommt das EEWärmeG zum Zug.

Das EEWärmeG

Dieses Gesetz verpflichtet die Besitzer eines neuen Gebäudes, die Lücke zum erlaubten Primärenergiebedarf mit erneuerbaren Energien zu schließen. Dabei hat der Bauherr beispielsweise die Auswahl zwischen Solarthermie für das Warmwasser, Wärmepumpen oder Holzpelletheizungen. Den vorgeschriebenen individuellen Anteil der erwähnten Heizmethoden regelt das EEWärmeG. Wer diese Maßnahmen nicht umsetzen möchte, kann die rechnerische Differenz mit erhöhten Dämmmaßnahmen ausgleichen.




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