EINFAMILIENHAUS
Bei einem Einfamilienhaus handelt es sich um ein Gebäude, welches als Wohnhaus für eine Familie verwendet wird. Es gehört zur Gebäudeart mit nur einer Wohneinheit.
Bei den Einfamilienhäusern ist in der Regel der Nutzer auch Eigentümer. Deshalb spricht man auch von einem Eigenheim oder von Wohneigentum. Relativ selten werden Einfamilienhäuser von Eigentümer an einen anderen Bewohner vermietet.
Die unterschiedlichen Typen des Einfamilienhauses
Das Reihenhaus ist der wohl am weitesten verbreitete Typ des Einfamilienhauses. Danach folgen die Doppelhaushälfte sowie das freistehende Einfamilienhaus. Auch gehören Atrium- oder Hofhäuser dazu. Ein Einfamilienhaus kann mehrgeschossig oder auch eingeschossig als Bungalow-Ausführung gestaltet werden.
Auch kann ein Einfamilienhaus ein Gebäudekomplex sein, in dem sich zwei Wohneinheiten befinden. Die kleinere der beiden Wohnungen wird als Einliegerwohnung bezeichnet. Dabei ist es unerheblich, ob das Haus mit zwei getrennten Eingängen (Haupt- und Einliegerwohnungseingang) verfügt oder im Gebäudeinnern entsprechend getrennt ist. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Einliegerwohnung gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist. Diese Sachlage entsteht, wenn die Größe der Einliegerwohnung weniger als 80 % der Wohnfläche der Hauptwohnung beträgt. Auch sind Einliegerwohnungen oft mit separaten Strom- und Wasserzählern ausgestattet.
Die freistehende Form von Einfamilienhäusern gibt es mit unterschiedlichen Ausstattungs-Ausführungen und auch in unterschiedlicher Größe. Die Bandbreite geht hier vom einfachen Siedlungshaus bis hin zur sehr aufwendig ausgestatteten Villa oder dem Landhaus.
Eine Art Sonderfall stellen Wochenend- und Ferienhäuser dar. Hierbei handelt es sich nicht um ein Einfamilienhaus, wenn diese nicht ständig bewohnt werden oder diese den normalen Wohnansprüchen nicht genügen. Auch kommt es vor, dass der Einfamilienhaus-Besitzer die Einliegerwohnung manchmal zur Urlaubsvermietung einsetzt.